1. Allgemein
Wir und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 10 BattG gesetzlich verpflichtet von jedem Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von 7,50/Batterie zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus, dieser liegt der Ware bei. Unsere Batteriepreise verstehen sich daher zuzüglich Pfand.
2. Entsorgung und Erstattung
Aufgrund der Gefahrengutverordnung von Starterbatterien ist ein Versand der Altbatterie an den Verkäufer nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
Zum einen die kostenfreie Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in unserem Versandlager, am Schürmannshütt 30 in 47441 Moers.
Oder alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie ebenfalls kostenfrei bei einer kommunalen Sammelstelle oder an einem Entsogungshof abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen an unsere Adresse: Scooter-Deluxe GmbH, Abt. Buchhaltung, Am Schürmannshütt 30, 47441 Moers einsenden. Wir erstatten Ihnen dann das Pfand auf Ihre angegebene Bankverbindung. Sie sind als Endkunde zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
3. Kennzeichnung
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass die Entsorgung von Batterien im Hausmüll laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten ist! Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien finden Sie hier
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