Entsorgung von Elektrogeräten

Hinweise zum Elektrogesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Elektrogeräte sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen. Sie können die Altgeräte nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Der Verkäufer ist gemäß § 17 Abs. 1 ElektroG von der Rücknahmepflicht befreit. Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich.
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.