Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG
als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den
Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine
Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der
Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig. Rückgabeort ist
unser Versandlager unter der Anschrift Am Schürmannshütt 30, 47441 Moers.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht
zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und
Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den
öffentlich–rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben
dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der
Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten
Sie das Batteriepfand von uns zurück. Bitte senden Sie uns die Pfandmarke an die
folgende Anschrift
Scooter-Deluxe GmbH, Abt. Buchhaltung, Am Schürmannshütt 30, 47441 Moers
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in unserem Versandlager Am Schürmannshütt 30, 47441 Moers oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. |